S27.- Verletzung sonstiger und nicht näher bezeichneter intrathorakaler Organe

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Kodierhinweis:

Benutze die zusätzliche Schlüsselnummer S21.83 zusammen mit S27.-, um eine offene intrathorakale Verletzung zu verschlüsseln.

Exklusive:

Verletzung: Ösophagus, Pars cervicalis S10-S19

Verletzung: Trachea (Pars cervicalis) S10-S19

Subkodes10

S27.0 Traumatischer PneumothoraxMorbi-RSA
S27.1 Traumatischer HämatothoraxMorbi-RSA
S27.2 Traumatischer HämatopneumothoraxMorbi-RSA
S27.3- Sonstige Verletzungen der LungeAmbulant 4-stelligMorbi-RSA
S27.4 Verletzung eines BronchusMorbi-RSA
S27.5 Verletzung der Trachea, Pars thoracicaMorbi-RSA
S27.6 Verletzung der PleuraMorbi-RSA
S27.7 Multiple Verletzungen intrathorakaler OrganeMorbi-RSA
S27.8- Verletzung sonstiger näher bezeichneter intrathorakaler Organe und StrukturenAmbulant 4-stelligMorbi-RSA
S27.9 Verletzung eines nicht näher bezeichneten intrathorakalen OrgansMorbi-RSA

Änderungen

2010Bestand
Verletzung sonstiger und nicht näher bezeichneter intrathorakaler Organe

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte