S19.8 Sonstige näher bezeichnete Verletzungen des Halses

ICD-10-GM 2010Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig

Alphabetisches Verzeichnis7

Epiglottisverletzung a.n.k.
Primärschlüssel
Larynxverletzung a.n.k.
Primärschlüssel
Rachenverletzung a.n.k.
Primärschlüssel
Schilddrüsenverletzung a.n.k.
Primärschlüssel
Verletzung der Kehle a.n.k.
Primärschlüssel
Verletzung der Pars cervicalis der Trachea a.n.k.
Primärschlüssel
Zervikale Ösophagusverletzung a.n.k.
Primärschlüssel

Änderungen1

2017Untergliedert
Inhalte übergeleitet in S19.80S19.88
2010Bestand
Sonstige näher bezeichnete Verletzungen des Halses

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2010 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte