S05.9 Verletzung des Auges und der Orbita, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Verletzung des Auges o.n.A.

Alphabetisches Verzeichnis9

Augapfelverletzung
Primärschlüssel
Augenhöhlenverletzung
Primärschlüssel
Augenverletzung
Primärschlüssel
Blindheit durch Verletzung
Primärschlüssel
Bulbusverletzung
Primärschlüssel
Offene okuläre Wunde
Primärschlüssel
Orbitaverletzung
Primärschlüssel
Traumatische Amaurose
Primärschlüssel
Traumatische Blindheit
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Verletzung des Auges und der Orbita, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte