R99 Sonstige ungenau oder nicht näher bezeichnete Todesursachen

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Tod o.n.A.

Unbekannte Todesursache

Regeln außerhalb des Katalogs2

Die Hauptdiagnose wird definiert als:

Die Hauptdiagnose wird definiert als:

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis7

Hirntod
Primärschlüssel
Sterbefall
Primärschlüssel
Tod
Primärschlüssel
Tod unbekannter Ursache
Primärschlüssel
Unbekannte Todesursache
Primärschlüssel
Ungenaue Todesursache
Primärschlüssel
Zerebraler Tod
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Sonstige ungenau oder nicht näher bezeichnete Todesursachen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte