R96.0 Plötzlich eingetretener Tod

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
1 – 124Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Muss-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs wertet der Grouper den Kode als Fehler.
Inklusive:

Plötzlicher ungeklärter Tod (Kindstod), nach Vollendung des ersten Lebensjahres

Exklusive:

Plötzlicher Tod bekannter Ursache A00.0-Q99.9 U04.9 V99-Y84.9

Alphabetisches Verzeichnis16

Augenblicklicher Tod
Primärschlüssel
Augenblicklicher Tod durch Synkope
Primärschlüssel
Fatale Synkope unbekannter Ursache
Primärschlüssel
Kindstod, nach Vollendung des ersten Lebensjahres
Primärschlüssel
Krippentod, nach Vollendung des ersten Lebensjahres
Primärschlüssel
Plötzlich eingetretener Tod
Primärschlüssel
Plötzlicher Exitus
Primärschlüssel
Plötzlicher Kindstod, nach Vollendung des ersten Lebensjahres
Primärschlüssel
Plötzlicher Tod
Primärschlüssel
Plötzlicher Tod unbekannter Ursache
Primärschlüssel
Plötzlicher ungeklärter Tod beim Erwachsenen
Primärschlüssel
Plötzlicher ungeklärter Tod, nach Vollendung des ersten Lebensjahres
Primärschlüssel
SADS [Sudden Adult Death Syndrome]
Primärschlüssel
SIDS [Sudden infant death syndrome], nach Vollendung des ersten Lebensjahres
Primärschlüssel
Sudden infant death syndrome, nach Vollendung des ersten Lebensjahres
Primärschlüssel
Syndrom des plötzlichen Kindstodes, nach Vollendung des ersten Lebensjahres
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Plötzlich eingetretener Tod

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte