R93.- Abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik sonstiger Körperstrukturen

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes9

R93.0 Abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik des Schädels und des Kopfes, anderenorts nicht klassifiziert
R93.1 Abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik des Herzens und des Koronarkreislaufes
R93.2 Abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik der Leber und der Gallenwege
R93.3 Abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik sonstiger Teile des Verdauungstraktes
R93.4 Abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik der Harnorgane
R93.5 Abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik sonstiger Abdominalregionen, einschließlich des Retroperitoneums
R93.6 Abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik der Extremitäten
R93.7 Abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik sonstiger Abschnitte des Muskel-Skelett-Systems
R93.8 Abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik an sonstigen näher bezeichneten Körperstrukturen

Änderungen

2010Bestand
Abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik sonstiger Körperstrukturen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte