R89.- Abnorme Befunde in Untersuchungsmaterialien aus anderen Körperorganen, -systemen und -geweben

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Zusatzkennzeichen:

[4. Stellen siehe am Anfang dieser Gruppe]

Inklusive:

Abnorme Befunde in: Absonderung der Brustwarze

Abnorme Befunde in: Synovialflüssigkeit

Abnorme Befunde in: Wundsekret

Subkodes10

R89.0 Abnormer Enzymwert
R89.1 Abnormer Hormonwert
R89.2 Abnormer Wert für sonstige Drogen, Arzneimittel und biologisch aktive Substanzen
R89.3 Abnormer Wert für Substanzen vorwiegend nichtmedizinischer Herkunft
R89.4 Abnorme immunologische Befunde
R89.5 Abnorme mikrobiologische Befunde
R89.6 Abnorme zytologische Befunde
R89.7 Abnorme histologische Befunde
R89.8 Sonstige abnorme Befunde
R89.9 Nicht näher bezeichneter abnormer Befund

Änderungen

2010Bestand
Abnorme Befunde in Untersuchungsmaterialien aus anderen Körperorganen, -systemen und -geweben

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte