R87.9 Abnorme Befunde in Untersuchungsmaterialien aus den weiblichen Genitalorganen: Nicht näher bezeichneter abnormer Befund

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
weiblichPrimär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.

Alphabetisches Verzeichnis11

Abnormer Befund im Abstrich der Cervix uteri
Primärschlüssel
Abnormer Befund im Abstrich der Vagina
Primärschlüssel
Abnormer Befund im Abstrich der Vulva
Primärschlüssel
Abnormer Befund im Sekret der Cervix uteri
Primärschlüssel
Abnormer Befund im Sekret der Vagina
Primärschlüssel
Abnormer Befund im Sekret der Vulva
Primärschlüssel
Abnormer Befund in der Vaginalflüssigkeit
Primärschlüssel
Abnormität des Untersuchungsmaterials der Cervix uteri
Primärschlüssel
Abnormität des Untersuchungsmaterials der Vagina
Primärschlüssel
Abnormität des Untersuchungsmaterials der Vulva
Primärschlüssel
Zervixmetaplasie
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Abnorme Befunde in Untersuchungsmaterialien aus den weiblichen Genitalorganen: Nicht näher bezeichneter abnormer Befund

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte