R87.6 Abnorme Befunde in Untersuchungsmaterialien aus den weiblichen Genitalorganen: Abnorme zytologische Befunde

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
weiblichPrimär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.

Alphabetisches Verzeichnis9

Zervixzytologischer Papanicolaou-Abstrich PAP II
Primärschlüssel
Abnormer Vaginalbefund
Primärschlüssel
Abnormer Vulvabefund
Primärschlüssel
Suspekter zytologischer Befund aus weiblichen Genitalorganen
Primärschlüssel
Unspezifischer Papanicolaou-Befund
Primärschlüssel
Suspekter zervixzytologischer Papanicolaou-Befund
Primärschlüssel
Zervixabstrich mit atypischen Kernen
Primärschlüssel
Abnormer Befund bei Papanicolaou-Abstrich der Cervix uteri
Primärschlüssel
Abstrich der Cervix uteri mit atypischen Kernen
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Abnorme Befunde in Untersuchungsmaterialien aus den weiblichen Genitalorganen: Abnorme zytologische Befunde

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte