R78.- Nachweis von Drogen und anderen Substanzen, die normalerweise nicht im Blut vorhanden sind

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen F10-F19

Subkodes10

R78.0 Nachweis von Alkohol im Blut
R78.1 Nachweis von Opiaten im Blut
R78.2 Nachweis von Kokain im Blut
R78.3 Nachweis von Halluzinogenen im Blut
R78.4 Nachweis sonstiger Drogen mit Abhängigkeitspotential im Blut
R78.5 Nachweis psychotroper Drogen im Blut
R78.6 Nachweis von Steroiden im Blut
R78.7 Nachweis eines abnormen Schwermetall-Blutwertes
R78.8 Nachweis sonstiger näher bezeichneter Substanzen, die normalerweise nicht im Blut vorhanden sind
R78.9 Nachweis einer nicht näher bezeichneten Substanz, die normalerweise nicht im Blut vorhanden ist

Änderungen

2010Bestand
Nachweis von Drogen und anderen Substanzen, die normalerweise nicht im Blut vorhanden sind

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte