R62.0 Verzögertes Erreichen von Entwicklungsstufen

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
≤19Altersbeschränkung: bis 19 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Inklusive:

Spätes Laufenlernen

Spätes Sprechenlernen

Verzögertes Eintreten einer erwarteten physiologischen Entwicklungsstufe

Alphabetisches Verzeichnis8

Verzögertes Erreichen von Entwicklungsstufen
Primärschlüssel
Verzögertes Laufenlernen
Primärschlüssel
Verzögertes Sprechenlernen
Primärschlüssel
Verspätung beim Sprechenlernen
Primärschlüssel
Verspätung beim Laufenlernen
Primärschlüssel
Spätes Sprechenlernen
Primärschlüssel
Spätes Laufenlernen
Primärschlüssel
Verzögertes Eintreten einer erwarteten physiologischen Entwicklungsstufe
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Verzögertes Erreichen von Entwicklungsstufen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte