R52.9 Schmerz, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Diffuser Schmerz o.n.A.

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über R52.-

Wenn ein Patient wegen postoperativer Schmerzen oder wegen Schmerzen im Zusammenhang mit einer anderen Erkrankung behandelt wird, sind nur die durchgeführte Operation oder die schmerzverursachende Erkrankung zu kodieren.

gilt über R52.-FoKA: Konsens

1. Stationäre Aufnahme einer Patientin mit stärksten akuten Schmerzen im Bereich der rechten Hüfte und der rechten unteren Extremität lateral. Eine organische Ursache kann nicht gefunden werden. Unter Analgesie deutliche Rückbildung der Schmerzen und Entlassung der Patientin in die ambulante Behandlung.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis7

Diffuse Schmerzen a.n.k.
Primärschlüssel
Generalisierte Schmerzen
Primärschlüssel
Intermittierende Schmerzen
Primärschlüssel
Panalgesie
Primärschlüssel
Schmerzen
Primärschlüssel
Unklare Schmerzen
Primärschlüssel
Unklarer Schmerzzustand
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Schmerz, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte