R31 Nicht näher bezeichnete Hämaturie

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage2 SEG-4-Empfehlungen · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Exklusive:

Rezidivierende oder persistierende Hämaturie N02.-

Regeln außerhalb des Katalogs2

Die Patientin wird aufgenommen wegen einer Makrohämaturie. Aus der Anamnese ist eine Therapie mit Marcumar® (Phenprocoumon) bekannt. Die Einnahme erfolgt auf Grund einer früheren Herzoperation. Im Rahmen des stationären Aufenthaltes wird ein Harnwegsinfekt diagnostiziert, der antibiotisch behandelt wird.

Kann bei einem Harnwegsinfekt mit Mikrohämaturie der ICD-Kode R31 Nicht näher bezeichnete Hämaturie als Nebendiagnose angegeben werden?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis15

Harnblutung
Primärschlüssel
Blutharn
Primärschlüssel
Blut im Urin
Primärschlüssel
Erythrozyturie
Primärschlüssel
Hämaturie
Primärschlüssel
Zystitische Hämaturie
Primärschlüssel
Makrohämaturie
Primärschlüssel
Massenhämaturie
Primärschlüssel
Mikrohämaturie
Primärschlüssel
Essentielle Hämaturie
Primärschlüssel
Blut im Harn
Primärschlüssel
Hämorrhagie des Urogenitaltraktes a.n.k.
Primärschlüssel
Blutiger Harn
Primärschlüssel
Blutung des Urogenitaltraktes a.n.k.
Primärschlüssel
Blutung aus dem oberen Harntrakt
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Nicht näher bezeichnete Hämaturie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte