R26.3 Immobilität

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage2 SEG-4-Empfehlungen · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Angewiesensein auf (Kranken-)Stuhl

Bettlägerigkeit

Regeln außerhalb des Katalogs2

Stationäre Aufnahme einer Patientin, Alter 82 Jahre, wegen Aspirationspneumonie und Exsikkose. Aufenthaltsdauer: 14 Tage. Ein Diabetes mellitus Typ II (mit oralen Antidiabetika eingestellt) und eine vaskuläre Demenz sind bekannt. Pflegeanamnese: Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI anerkannt.

gilt über R26.-FoKA: Konsens

Unter welchen Voraussetzungen ist als Nebendiagnose der ICD-Kode R54 Senilität kodierbar?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis5

Angewiesensein auf Krankenstuhl
Primärschlüssel
Bettlägerigkeit
Primärschlüssel
Immobilität
Primärschlüssel
Mobilitätsbeeinträchtigung
Primärschlüssel
Mobilitätseinschränkung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Immobilität

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte