R18 Aszites

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage2 SEG-4-Empfehlungen · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Flüssigkeitsansammlung in der Bauchhöhle

Regeln außerhalb des Katalogs2

Ein Patient wird erneut wegen eines wiederholt auftretenden progredienten Aszites bei bekannter Peritonealkarzinose stationär aufgenommen. Eine Entlastungspunktion wird durchgeführt. Weitere therapeutische oder diagnostische Maßnahmen erfolgen nicht.

SEG-4KDE 383: Aszites01.01.2026

1. Bei einer Patientin mit Ovarialkarzinom werden 3 l intraabdominelle Flüssigkeit intraoperativ abgesaugt und ein Teil davon zytologisch untersucht. Es finden sich maligne Zellen darin. 2. Eine junge Frau mit akuten Unterbauchschmerzen wird notfallmäßig laparoskopiert.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis12

Abdomenwassersucht
Primärschlüssel
Aszites - s.a. Ascites oder s.a. Bauchwassersucht
Primärschlüssel
Aszites durch bösartige Neubildung
Primärschlüssel
Bauchwassersucht
Primärschlüssel
Blutiger Aszites
Primärschlüssel
Flüssigkeit im Abdomen
Primärschlüssel
Flüssigkeit in der Peritonealhöhle
Primärschlüssel
Flüssigkeitsansammlung in der Bauchhöhle
Primärschlüssel
Hydroperitoneum
Primärschlüssel
Hydrops in der Bauchhöhle
Primärschlüssel
Maligner Aszites
Primärschlüssel
Wasseransammlung in der Bauchhöhle
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Aszites

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte