R13.9 Sonstige und nicht näher bezeichnete Dysphagie

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Schluckbeschwerden o.n.A.

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über R13.-

1. Akuter Schlaganfall

Fallkonstellation 1: Bei einem Patienten wird wegen Larynxkarzinom eine Laryngektomie durchgeführt. Wegen anhaltender Schluckstörungen wird zur Ernährung eine PEG-Sonde angelegt.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis6

Dysphagie
Primärschlüssel
Schluck-Paralyse
Primärschlüssel
Schluckbeschwerden
Primärschlüssel
Schlucklähmung
Primärschlüssel
Schluckproblem
Primärschlüssel
Schluckstörung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Sonstige und nicht näher bezeichnete Dysphagie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte