R07.4 Brustschmerzen, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 25.11.2020 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt für Aufnahmen ab 01.01.2021 · auch für Rechnungen, die am 25.11.2020 in MD-Prüfung warengilt über R07.-

Ein Patient wird mit pectanginösen Beschwerden unter Verdacht auf koronare Herzkrankheit aufgenommen. Die kardiologische Diagnostik einschließlich Linksherzkatheteruntersuchung ergibt keinen Hinweis auf eine kardiale Ursache. Rechtfertigt diese Symptomatik alleine die Kodierung der Angina pectoris als Hauptdiagnose?

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext R07.4 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis9

Brustschmerzen
Primärschlüssel
Uncharakteristische Brustschmerzen
Primärschlüssel
Thoraxschmerzen
Primärschlüssel
Thorakalgie
Primärschlüssel
Thorakale Schmerzen
Primärschlüssel
Thorakales Schmerzsyndrom
Primärschlüssel
Thoraxbeschwerden
Primärschlüssel
Thorakodynie
Primärschlüssel
Brustkorbschmerzen
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Brustschmerzen, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte