R00.- Störungen des Herzschlages

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln — Regeln außerhalb des Katalogs
Exklusive:

Näher bezeichnete Arrhythmien I47-I49

Störungen, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben P29.1

Regeln außerhalb des Katalogs2

Die Hauptdiagnose wird definiert als:

Die Hauptdiagnose wird definiert als:

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes5

R00.0 Tachykardie, nicht näher bezeichnet⚖ 2
R00.1 Bradykardie, nicht näher bezeichnet⚖ 2
R00.2 Palpitationen⚖ 2
R00.3 Pulslose elektrische Aktivität, anderenorts nicht klassifiziertNeuR00.82018⚖ 2
R00.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Störungen des Herzschlages⚖ 2

Änderungen

2010Bestand
Störungen des Herzschlages

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte