R00.1 Bradykardie, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Verlangsamung des Herzschlages

Bradykardie: sinuatrial

Bradykardie: Sinus-

Bradykardie: vagal

Kodierhinweis:

Soll bei Arzneimittelinduktion die Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über R00.-

Die Hauptdiagnose wird definiert als:

gilt über R00.-

Die Hauptdiagnose wird definiert als:

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis8

Bradykardie
Primärschlüssel
Bradykardie bei Synkope
Primärschlüssel
Bradykardie, jeder Typ
Primärschlüssel
Sinuatriale Bradykardie
Primärschlüssel
Sinusbradykardie
Primärschlüssel
Vagale Bradykardie
Primärschlüssel
Verlangsamung der Herzfrequenz
Primärschlüssel
Verlangsamung des Herzschlages
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bradykardie, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte