R00.0 Tachykardie, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Beschleunigung des Herzschlages

Tachykardie: sinuaurikulär o.n.A.

Tachykardie: Sinus- o.n.A.

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über R00.-

Die Hauptdiagnose wird definiert als:

gilt über R00.-

Die Hauptdiagnose wird definiert als:

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis7

Beschleunigte Herzfrequenz
Primärschlüssel
Beschleunigung des Herzschlages
Primärschlüssel
Herzjagen
Primärschlüssel
Herzrasen
Primärschlüssel
Sinuaurikuläre Tachykardie
Primärschlüssel
Sinustachykardie
Primärschlüssel
Tachykardie
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Tachykardie, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte