Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln · zuletzt 06.10.2020 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt für Aufnahmen ab 01.12.2020 · auch für Rechnungen, die am 06.10.2020 in MD-Prüfung waren

Der stationäre Aufenthalt einer 35-jährigen Frau mit nachgewiesener BRCA1- Mutation und positiver Familienanamnese erfolgt zur prophylaktischen Mastektomie. Was ist die Hauptdiagnose? Kann Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien als Nebendiagnose angegeben werden?

Der Einsatz plastischer Chirurgie kann aus kosmetischen oder medizinischen Gründen erfolgen. Bei Operationen aus medizinischen Gründen ist der Krankheitszustand bzw. Risikofaktor, der Grund für den Eingriff war, als Hauptdiagnose zu kodieren.

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext Q99.8 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis6

Chromosomale Translokation
Primärschlüssel
Chromosomenfehlbildung
Primärschlüssel
Pseudohypokaliämiesyndrom
Primärschlüssel
Anomalie der Geschlechtschromosomen
Primärschlüssel
Chromosomentranslokation a.n.k.
Primärschlüssel
Abnorme Geschlechtschromosomen a.n.k.
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte