Q72.3 Angeborenes Fehlen des Fußes oder einer oder mehrerer Zehen

ICD-10-GM 2012Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig

Alphabetisches Verzeichnis8

Agenesie der Fußwurzelknochen
Primärschlüssel
Agenesie der Mittelfußknochen
Primärschlüssel
Angeborene Fehlen von Fuß und Knöchel
Primärschlüssel
Angeborenes Fehlen einer Zehe
Primärschlüssel
Fußagenesie
Primärschlüssel
Zehenadaktylie
Primärschlüssel
Zehenagenesie
Primärschlüssel
Zehenaplasie
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Angeborenes Fehlen des Fußes oder einer oder mehrerer Zehen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2012 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte