Q71.3 Angeborenes Fehlen der Hand oder eines oder mehrerer Finger

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig

Alphabetisches Verzeichnis12

Fingeradaktylie
Primärschlüssel
Daumenaplasie
Primärschlüssel
Angeborenes Fehlen der Hand
Primärschlüssel
Angeborenes Fehlen eines Fingers
Primärschlüssel
Agenesie der Hand
Primärschlüssel
Fingeraplasie
Primärschlüssel
Fingeragenesie
Primärschlüssel
Handwurzelagenesie
Primärschlüssel
Agenesie der Mittelhandknochen
Primärschlüssel
Angeborenes Fehlen eines Daumens
Primärschlüssel
Acheirie
Primärschlüssel
Kongenitale Aplasie des Daumens
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Angeborenes Fehlen der Hand oder eines oder mehrerer Finger

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte