Q70.2 Miteinander verwachsene Zehen

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Knöcherne Syndaktylie von Zehen

Alphabetisches Verzeichnis8

Knöcherne Zehensyndaktylie
Primärschlüssel
Komplexe Zehensyndaktylie
Primärschlüssel
Kongenitale Zehenadhäsion
Primärschlüssel
Miteinander verwachsene Zehen
Primärschlüssel
Versagen der Zehensegmentation
Primärschlüssel
Verwachsene Zehen
Primärschlüssel
Zehenfusion
Primärschlüssel
Zehensyndaktylie mit Synostose
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Miteinander verwachsene Zehen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte