Q62.1 Atresie und (angeborene) Stenose des Ureters

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Angeborener Verschluss: Ureter

Angeborener Verschluss: Uretermündung

Angeborener Verschluss: ureteropelviner Übergang

Undurchgängigkeit des Ureters

Alphabetisches Verzeichnis19

Angeborene Stenose des Ostium ureteris
Primärschlüssel
Angeborene Stenose des ureteropelviner Überganges
Primärschlüssel
Angeborene Striktur der Uretermündung
Primärschlüssel
Angeborene Ureterstenose
Primärschlüssel
Angeborene Ureterundurchgängigkeit
Primärschlüssel
Angeborener undurchgängiger Ureter
Primärschlüssel
Angeborener Ureterverschluss
Primärschlüssel
Angeborener Verschluss der Uretermündung
Primärschlüssel
Angeborener Verschluss der ureterovesikalen Öffnung
Primärschlüssel
Angeborener Verschluss des Ostium ureteris
Primärschlüssel
Angeborener Verschluss des ureteropelvinen Überganges
Primärschlüssel
Atresia ureteris
Primärschlüssel
Atresie der Ostia ureterum
Primärschlüssel
Atresie des ureteropelvinen Überganges
Primärschlüssel
Harnleiteratresie
Primärschlüssel
Kongenitale ureteropelvine Striktur
Primärschlüssel
▸ noch 3 Einträge
Kongenitale ureterovesikale Striktur
Primärschlüssel
Kongenitale Ureterstriktur
Primärschlüssel
Ureteratresie
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Atresie und (angeborene) Stenose des Ureters

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte