Q35-Q37 Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalte

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –
Hinweis:

Bei den folgenden Schlüsselnummern wird zur eindeutigen Definition der Inhalte der LAHS-Kode angeführt. Die Buchstaben bezeichnen den betroffenen anatomischen Teil: L = Lippenspalte, A = Kieferspalte (Alveolus), H = Hartgaumenspalte, S = Segelspalte; nicht betroffene anatomische Teile werden durch ein Minuszeichen dargestellt. Der linke Teil des Kodes bezeichnet die rechte Gesichtshälfte und umgekehrt.

[Kriens, O: LAHSHAL - A concise documentation system for cleft lip, alveolus and palate diagnoses. In: Kriens, O. (Hrsg.), What is a cleft lip and palate? Proceedings of an Advanced Workshop, Bremen 1987. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1989.]

Kodierhinweis:

Soll eine assoziierte Fehlbildung der Nase angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Q30.2) zu benutzen.

Exklusive:

Robin-Syndrom Q87.0

Subkodes3

Q35.- Gaumenspalte
Q36.- Lippenspalte
Q37.- Gaumenspalte mit Lippenspalte

Änderungen

2010Bestand
Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalte

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte