Q28.29 Angeborene arteriovenöse Fehlbildung der zerebralen Gefäße, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAZerebrale Blutung — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über Q28.-FoKA: Konsens

Nachuntersuchung nach Coiling eines angeborenen Aneurysmas der intrakraniellen A. carotis interna vor dem Ophthalmicaabgang. Angiografie mit Nachweis einer minimalen Reperfusion am Aneurysmahals. Was ist die Hauptdiagnose, Z09.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis4

Arteriovenöse Fehlbildung eines Hirngefäßes
Primärschlüssel
Arteriovenöse Fehlbildung des Gehirns
Primärschlüssel
Arteriovenöse intrazerebrale Malformation
Primärschlüssel
Arteriovenöse zerebrale Fehlbildung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Angeborene arteriovenöse Fehlbildung der zerebralen Gefäße, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte