Q26.- Angeborene Fehlbildungen der großen Venen

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes9

Q26.0 Angeborene Stenose der V. cava
Q26.1 Persistenz der linken V. cava superior
Q26.2 Totale Fehleinmündung der Lungenvenen
Q26.3 Partielle Fehleinmündung der Lungenvenen
Q26.4 Fehleinmündung der Lungenvenen, nicht näher bezeichnet
Q26.5 Fehleinmündung der Pfortader
Q26.6 Fistel zwischen V. portae und A. hepatica (angeboren)
Q26.8 Sonstige angeborene Fehlbildungen der großen Venen
Q26.9 Angeborene Fehlbildung einer großen Vene, nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Angeborene Fehlbildungen der großen Venen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte