Q26.9 Angeborene Fehlbildung einer großen Vene, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Anomalie der V. cava (inferior) (superior) o.n.A.

Alphabetisches Verzeichnis7

Angeborene Deformität der Vena cava inferior
Primärschlüssel
Angeborene Deformität der Vena cava superior
Primärschlüssel
Angeborene Deformität großer Venen
Primärschlüssel
Angeborene Fehlbildung großer Venen
Primärschlüssel
Anomalie der Vena cava inferior
Primärschlüssel
Anomalie der Vena cava superior
Primärschlüssel
Anomalie großer Venen
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Angeborene Fehlbildung einer großen Vene, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte