Q18.9 Angeborene Fehlbildung des Gesichtes und des Halses, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Angeborene Anomalie o.n.A. an Gesicht und Hals

Alphabetisches Verzeichnis11

Angeborene Gesichtsdeformität
Primärschlüssel
Angeborene Halsdeformität
Primärschlüssel
Angeborene Kinndeformität
Primärschlüssel
Angeborene Wangendeformität
Primärschlüssel
Gesichtsanomalie
Primärschlüssel
Gesichtsdysmorphie
Primärschlüssel
Gesichtsfehlbildung
Primärschlüssel
Gesichtsmissbildung
Primärschlüssel
Halsanomalie
Primärschlüssel
Kinnanomalie
Primärschlüssel
Wangenanomalie
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Angeborene Fehlbildung des Gesichtes und des Halses, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte