Q16.9 Angeborene Fehlbildung des Ohres als Ursache einer Beeinträchtigung des Hörvermögens, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2010Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Angeborenes Fehlen eines Ohres o.n.A.

Alphabetisches Verzeichnis8

Angeborenes Fehlen eines Ohres
Primärschlüssel
Hypoplasie des Gehörganges mit Beeinträchtigung des Hörvermögens
Primärschlüssel
Kongenitale Lageanomalie des Gehörganges mit Beeinträchtigung des Hörvermögens
Primärschlüssel
Kongenitale Lageanomalie des Ohres mit Beeinträchtigung des Hörvermögens
Primärschlüssel
Ohragenesie
Primärschlüssel
Ohranomalie mit Beeinträchtigung des Hörvermögens
Primärschlüssel
Schwerhörigkeit durch Ohranomalie
Primärschlüssel
Taubheit durch Ohranomalie
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Angeborene Fehlbildung des Ohres als Ursache einer Beeinträchtigung des Hörvermögens, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2010 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte