Q04.9 Angeborene Fehlbildung des Gehirns, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Angeboren: Anomalie Gehirn o.n.A.

Angeboren: Deformität Gehirn o.n.A.

Angeboren: Krankheit oder Schädigung Gehirn o.n.A.

Angeboren: multiple Anomalien Gehirn o.n.A.

Alphabetisches Verzeichnis22

Angeborene Duraanomalie
Primärschlüssel
Angeborene Fehlbildung des Gehirns
Primärschlüssel
Angeborene Gehirnanomalie
Primärschlüssel
Angeborene Gehirndegeneration beim Kind
Primärschlüssel
Angeborene Gehirnkrankheit
Primärschlüssel
Angeborene Gehirnschädigung
Primärschlüssel
Angeborene zerebrale Anomalie
Primärschlüssel
Anomalie der Dura mater encephali
Primärschlüssel
Fehlbildung der Dura mater
Primärschlüssel
Fehlbildung der Dura mater encephali
Primärschlüssel
Gehirndeformität
Primärschlüssel
Gehirndysplasie
Primärschlüssel
Gehirnfehlbildung
Primärschlüssel
Gehirnmissbildung
Primärschlüssel
Gehirnverformung
Primärschlüssel
Hirnmissbildung
Primärschlüssel
▸ noch 6 Einträge
Kongenitale Gehirnanomalie
Primärschlüssel
Kongenitale Gehirnkrankheit
Primärschlüssel
Kongenitaler Gehirnschaden
Primärschlüssel
Multiple Gehirnanomalien
Primärschlüssel
Zerebrale Fehlbildung
Primärschlüssel
Zyklenzephalie
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Angeborene Fehlbildung des Gehirns, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte