P37.8 Sonstige näher bezeichnete angeborene infektiöse und parasitäre Krankheiten

ICD-10-GM 2014Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
≤1Altersbeschränkung: bis 1 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 weitere Quelle · zuletzt 26.03.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

BSGBSG, Urteil vom 26.03.2026: angeborene infektiöse oder parasitäre Krankheit – Vorhandensein der Infektion bei Vollendung der Geburt – Anforderungen an Kodierung als Ver …26.03.2026
gilt über P37.-

Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - angeborene infektiöse oder parasitäre Krankheit - Vorhandensein der Infektion bei Vollendung der Geburt - Anforderungen an Kodierung als Verdachtsdiagnose

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Änderungen

2010Bestand
Sonstige näher bezeichnete angeborene infektiöse und parasitäre Krankheiten

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2014 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte