P35.0 Rötelnembryopathie

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
IfSGMeldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
Laborausnahme EBMBei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.
Inklusive:

Kongenitale Röteln-Pneumonie

Alphabetisches Verzeichnis10

Angeborene Pneumonie durch Röteln
Primärschlüssel
Embryopathia rubeolaris
Primärschlüssel
Fetaler Schaden durch Röteln
Primärschlüssel
Fetales Röteln-Syndrom
Primärschlüssel
Kongenitale Pneumonitis durch Röteln
Primärschlüssel
Kongenitale Rubella
Primärschlüssel
Kongenitale Rötelnpneumonie
Primärschlüssel
Kongenitales Röteln-Syndrom
Primärschlüssel
Rubeolenembryopathie
Primärschlüssel
Rötelnembryopathie
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Rötelnembryopathie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte