P28.5 Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
≤1Altersbeschränkung: bis 1 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

Ein Neugeborenes wird wegen Dyspnoe in einem Perinatalzentrum aufgenommen. Als Ursache zeigt sich ein Atemnotsyndrom II. bis III. Grades (Einteilung nach Gideon). Im weiteren Verlauf verschlechtert sich die respiratorische Situation, das Neugeborene wird beatmungspflichtig. Wie lautet die korrekte Kodierung?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis9

Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen
Primärschlüssel
Atmungsinsuffizienz beim Neugeborenen a.n.k.
Primärschlüssel
Unzureichende Lungenbelüftung beim Neugeborenen
Primärschlüssel
Versagen der Atmung beim Neugeborenen
Primärschlüssel
Pulmonale Insuffizienz beim Neugeborenen
Primärschlüssel
Respiratorische Insuffizienz beim Neugeborenen
Primärschlüssel
Lungeninsuffizienz beim Neugeborenen
Primärschlüssel
Unzureichende Lungenfunktion beim Neugeborenen
Primärschlüssel
Depression der Atmung beim Neugeborenen
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte