P15.- Sonstige Geburtsverletzungen

ICD-10-GM 2010Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Altersbeschränkung: (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.

Subkodes9

P15.0 Geburtsverletzung der Leber
P15.1 Geburtsverletzung der Milz
P15.2 Verletzung des M. sternocleidomastoideus durch Geburtsverletzung
P15.3 Geburtsverletzung des Auges
P15.4 Geburtsverletzung des Gesichtes
P15.5 Geburtsverletzung der äußeren Genitalorgane
P15.6 Adiponecrosis subcutanea neonatorum durch Geburtsverletzung
P15.8 Sonstige näher bezeichnete Geburtsverletzungen
P15.9 Geburtsverletzung, nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Sonstige Geburtsverletzungen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2010 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte