DRGSystemDeutschland

P04.6Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch Exposition der Mutter gegenüber chemischen Substanzen aus der Umwelt

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA’25
Weitere angeborene Fehlbildungen des Gaumens, Kehlkopfs und Atmungssystems (< 6 Jahre), Schädigung des Neugeborenen durch Alkohol / Drogen, einschließlich Alkohol-Embryopathie (mit Dysmorphien) — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
≤1
Altersbeschränkung: bis 1 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.

Alphabetisches Verzeichnis2

Fetusschädigung durch Absorption chemischer Substanzen aus der Umwelt
PrimärschlüsselPrimär†:P04.6
Schädigung des Neugeborenen durch Absorption chemischer Substanzen aus der Umwelt
PrimärschlüsselPrimär†:P04.6

Änderungen1

2016Titel geändert
Schädigung des Feten Fetus und Neugeborenen durch Exposition der Mutter gegenüber chemischen Substanzen aus der Umwelt
2010Bestand
Schädigung des Feten und Neugeborenen durch Exposition der Mutter gegenüber chemischen Substanzen aus der Umwelt

Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte