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P04.5Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch chemische Substanzen, die mit der Nahrung der Mutter aufgenommen wurden

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA’25
Weitere angeborene Fehlbildungen des Gaumens, Kehlkopfs und Atmungssystems (< 6 Jahre), Schädigung des Neugeborenen durch Alkohol / Drogen, einschließlich Alkohol-Embryopathie (mit Dysmorphien) — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
≤1
Altersbeschränkung: bis 1 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.

Alphabetisches Verzeichnis1

Fetusschädigung durch Absorption chemischer Substanzen, die mit der Nahrung der Mutter aufgenommen wurden
PrimärschlüsselPrimär†:P04.5

Änderungen1

2016Titel geändert
Schädigung des Feten Fetus und Neugeborenen durch chemische Substanzen, die mit der Nahrung der Mutter aufgenommen wurden
2010Bestand
Schädigung des Feten und Neugeborenen durch chemische Substanzen, die mit der Nahrung der Mutter aufgenommen wurden

Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte