P04.4 Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch Einnahme von abhängigkeitserzeugenden Arzneimitteln oder Drogen durch die Mutter

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
≤1Altersbeschränkung: bis 1 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Exklusive:

Entzugssymptome bei Einnahme von abhängigkeitserzeugenden Arzneimitteln oder Drogen durch die Mutter P96.1

Schädigung durch Anästhesie und Analgesie bei der Mutter P04.0

Alphabetisches Verzeichnis4

Fetusschädigung durch Arzneimittelabhängigkeit der Mutter
Primärschlüssel
Schädigung des Neugeborenen durch Arzneimittelabhängigkeit der Mutter
Primärschlüssel
Fetusschädigung durch Absorption eines abhängigkeitserzeugenden Arzneimittels über die Plazenta
Primärschlüssel
Schädigung des Neugeborenen durch Absorption eines abhängigkeitserzeugenden Arzneimittels über die Plazenta
Primärschlüssel

Änderungen1

2016Titel geändert
Schädigung des Feten Fetus und Neugeborenen durch Einnahme von abhängigkeitserzeugenden Arzneimitteln oder Drogen durch die Mutter
2010Bestand
Schädigung des Feten und Neugeborenen durch Einnahme von abhängigkeitserzeugenden Arzneimitteln oder Drogen durch die Mutter

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte