P01.- Schädigung des Feten und Neugeborenen durch mütterliche Schwangerschaftskomplikationen

ICD-10-GM 2010Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Altersbeschränkung: (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.

Subkodes10

P01.0 Schädigung des Feten und Neugeborenen durch Zervixinsuffizienz
P01.1 Schädigung des Feten und Neugeborenen durch vorzeitigen Blasensprung
P01.2 Schädigung des Feten und Neugeborenen durch Oligohydramnion
P01.3 Schädigung des Feten und Neugeborenen durch Polyhydramnion
P01.4 Schädigung des Feten und Neugeborenen bei Extrauteringravidität
P01.5 Schädigung des Feten und Neugeborenen bei Mehrlingsschwangerschaft
P01.6 Schädigung des Feten und Neugeborenen durch Tod der Mutter
P01.7 Schädigung des Feten und Neugeborenen durch Lageanomalie vor Wehenbeginn
P01.8 Schädigung des Feten und Neugeborenen durch sonstige mütterliche Schwangerschaftskomplikationen
P01.9 Schädigung des Feten und Neugeborenen durch mütterliche Schwangerschaftskomplikation, nicht näher bezeichnet

Änderungen1

2016Titel geändert
Schädigung des Feten Fetus und Neugeborenen durch mütterliche Schwangerschaftskomplikationen
2010Bestand
Schädigung des Feten und Neugeborenen durch mütterliche Schwangerschaftskomplikationen

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2010 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte