O73.0 Retention der Plazenta ohne Blutung

ICD-10-GM 2014Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
weiblichAusschließlich für weibliche Patienten (Muss-Kriterium). Ein abweichendes Geschlecht wertet der Grouper als Fehler.
12 – 55Altersbeschränkung: 12 Jahre – 55 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Kodierhinweis:

Soll das Vorliegen einer krankhaft anhaftenden Plazenta angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (O43.2-) zu benutzen.

Alphabetisches Verzeichnis13

Plazentaretention als Entbindungskomplikation ohne Blutung
Primärschlüssel
Plazentaretention ohne Blutung
Primärschlüssel
Retentio secundinae ohne Blutung
Primärschlüssel
Retention der Nachgeburt als Entbindungskomplikation ohne Blutung
Primärschlüssel
Placenta accreta als Entbindungskomplikation ohne Blutung
Primär + Zusatz
Placenta accreta ohne Blutung
Primär + Zusatz
Placenta adhaerens als Entbindungskomplikation ohne Blutung
Primär + Zusatz
Placenta adhaerens ohne Blutung
Primär + Zusatz
Plazentaadhäsion als Entbindungskomplikation ohne Blutung
Primär + Zusatz
Placenta increta als Entbindungskomplikation ohne Blutung
Primär + Zusatz
Placenta increta ohne Blutung
Primär + Zusatz
Placenta percreta als Entbindungskomplikation ohne Blutung
Primär + Zusatz
Placenta percreta ohne Blutung
Primär + Zusatz

Änderungen

2010Bestand
Retention der Plazenta ohne Blutung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2014 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte