O66.- Sonstiges Geburtshindernis

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
weiblichPrimär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.
12 – 55Altersbeschränkung: 12 Jahre – 55 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.

Subkodes8

O66.0 Geburtshindernis durch Schulterdystokieweiblich12 – 55Morbi-RSA
O66.1 Geburtshindernis durch verhakte Zwillingeweiblich12 – 55Morbi-RSA
O66.2 Geburtshindernis durch ungewöhnlich großen Fetusweiblich12 – 55Morbi-RSA
O66.3 Geburtshindernis durch sonstige Anomalien des Fetusweiblich12 – 55Morbi-RSA
O66.4 Misslungener Versuch der Geburtsbeendigung, nicht näher bezeichnetweiblich12 – 55Morbi-RSA
O66.5 Misslungener Versuch einer Vakuum- oder Zangenextraktion, nicht näher bezeichnetweiblich12 – 55Morbi-RSA
O66.8 Sonstiges näher bezeichnetes Geburtshindernisweiblich12 – 55Morbi-RSA
O66.9 Geburtshindernis, nicht näher bezeichnetweiblich12 – 55Morbi-RSA

Änderungen

2010Bestand
Sonstiges Geburtshindernis

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte