O66.- Sonstiges Geburtshindernis

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
weiblichPrimär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.
12 – 55Altersbeschränkung: 12 Jahre – 55 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.

Subkodes8

O66.0 Geburtshindernis durch Schulterdystokieweiblich12 – 55
O66.1 Geburtshindernis durch verhakte Zwillingeweiblich12 – 55
O66.2 Geburtshindernis durch ungewöhnlich großen Fetusweiblich12 – 55
O66.3 Geburtshindernis durch sonstige Anomalien des Fetusweiblich12 – 55
O66.4 Misslungener Versuch der Geburtsbeendigung, nicht näher bezeichnetweiblich12 – 55
O66.5 Misslungener Versuch einer Vakuum- oder Zangenextraktion, nicht näher bezeichnetweiblich12 – 55
O66.8 Sonstiges näher bezeichnetes Geburtshindernisweiblich12 – 55
O66.9 Geburtshindernis, nicht näher bezeichnetweiblich12 – 55

Änderungen

2010Bestand
Sonstiges Geburtshindernis

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte