O65.- Geburtshindernis durch Anomalie des mütterlichen Beckens

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
weiblichPrimär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.
12 – 55Altersbeschränkung: 12 Jahre – 55 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.

Subkodes8

O65.0 Geburtshindernis durch Beckendeformitätweiblich12 – 55
O65.1 Geburtshindernis durch allgemein verengtes Beckenweiblich12 – 55
O65.2 Geburtshindernis durch Beckeneingangsverengungweiblich12 – 55
O65.3 Geburtshindernis durch Beckenausgangsverengung und Verengung in Beckenmitteweiblich12 – 55
O65.4 Geburtshindernis durch Missverhältnis zwischen Fetus und Becken, nicht näher bezeichnetweiblich12 – 55Bezeichnung neu ↺ 2015
O65.5 Geburtshindernis durch Anomalie der mütterlichen Beckenorganeweiblich12 – 55⚖ 1
O65.8 Geburtshindernis durch sonstige Anomalien des mütterlichen Beckensweiblich12 – 55
O65.9 nicht näher bezeichnetweiblich12 – 55

Änderungen

2010Bestand
Geburtshindernis durch Anomalie des mütterlichen Beckens

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte