DRGSystemDeutschland

O29.9Komplikation bei Anästhesie in der Schwangerschaft, nicht näher bezeichnet

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA’25
Komplikationen in Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
weiblich
Primär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.
12 – 55
Altersbeschränkung: 12 Jahre – 55 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.

Alphabetisches Verzeichnis5

Komplikation durch eine Beruhigungsmaßnahme während der Schwangerschaft
PrimärschlüsselPrimär†:O29.9
Komplikation durch Verabreichung eines Allgemeinanästhetikums während der Schwangerschaft
PrimärschlüsselPrimär†:O29.9
Komplikation durch Verabreichung eines Analgetikums während der Schwangerschaft
PrimärschlüsselPrimär†:O29.9
Komplikation durch Verabreichung eines Lokalanästhetikums während der Schwangerschaft
PrimärschlüsselPrimär†:O29.9
Tod durch Anästhesie während der Schwangerschaft
PrimärschlüsselPrimär†:O29.9

Änderungen

2010Bestand
Komplikation bei Anästhesie in der Schwangerschaft, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte