O08.9 Komplikation nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAKomplikationen in Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett mit leichten prospektiven Kosten — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
weiblichPrimär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.
12 – 55Altersbeschränkung: 12 Jahre – 55 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Nicht näher bezeichnete Komplikation nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über O08.-

O08.– Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis5

Komplikation nach Abort
Primärschlüssel
Komplikation nach Extrauteringravidität
Primärschlüssel
Komplikation nach Extrauterinschwangerschaft
Primärschlüssel
Komplikation nach Molenschwangerschaft
Primärschlüssel
Komplizierte Fehlgeburt
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Komplikation nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte