O08.3 Schock nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
weiblichPrimär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.
12 – 55Altersbeschränkung: 12 Jahre – 55 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Kreislaufkollaps nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind

Schock (postoperativ) nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind

Exklusive:

Septischer Schock R57.2

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über O08.-

O08.– Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis8

Schock nach Fehlgeburt
Primärschlüssel
Schock nach Abort
Primärschlüssel
Schock nach Extrauterinschwangerschaft
Primärschlüssel
Schock nach Molenschwangerschaft
Primärschlüssel
Lungenkollaps nach Abort
Primärschlüssel
Kreislaufkollaps nach Abort
Primärschlüssel
Kreislaufkollaps nach Molenschwangerschaft
Primärschlüssel
Kreislaufkollaps nach Extrauteringravidität
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Schock nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte