O05.9 Sonstiger Abort: Komplett oder nicht näher bezeichnet, ohne Komplikation

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
weiblichPrimär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.
12 – 55Altersbeschränkung: 12 Jahre – 55 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über O05.-

Eine Sepsis wird mit einem passenden Sepsis-Kode z.B. aus Tabelle 1 kodiert. Dies trifft auch auf eine klinisch manifeste Urosepsis zu.

gilt über O05.-

O08.– Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis7

Illegaler Abort
Primärschlüssel
Illegaler Graviditätsabbruch
Primärschlüssel
Illegaler Schwangerschaftsabbruch
Primärschlüssel
Immunologisch bedingter Abort
Primärschlüssel
Krimineller Abort
Primärschlüssel
Strafbarer Graviditätsabbruch
Primärschlüssel
Strafbarer Schwangerschaftsabbruch
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Sonstiger Abort: Komplett oder nicht näher bezeichnet, ohne Komplikation

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte