O00.9 Extrauteringravidität, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
weiblichPrimär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.
12 – 55Altersbeschränkung: 12 Jahre – 55 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über O00.-

O08.– Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis12

Extrauterinschwangerschaft
Primärschlüssel
Ektope Schwangerschaft
Primärschlüssel
Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter
Primärschlüssel
Extrauteringravidität
Primärschlüssel
Ektopische Schwangerschaft
Primärschlüssel
Graviditas extrauterina
Primärschlüssel
Ektopische rupturierte Gravidität
Primärschlüssel
Rupturierte Extrauteringravidität
Primärschlüssel
Hämatozele bei Extrauterinschwangerschaft
Primärschlüssel
Schwangerschaft außerhalb des Uterus
Primärschlüssel
Rupturierte Extrauterinschwangerschaft
Primärschlüssel
Ektopische rupturierte Schwangerschaft
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Extrauteringravidität, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte