N17.- Akutes Nierenversagen

ICD-10-GM 2010Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 15.10.2020 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt für Aufnahmen ab 01.12.2020 · auch für Rechnungen, die am 15.10.2020 in MD-Prüfung waren

1. Nach welchen Kriterien wird ein akutes Nierenversagen (ohne Histologiebefund) verschlüsselt? 2. Wie wird ein prärenales Nierenversagen z. B. bei Exsikkose kodiert? 3. Wann wird von einer chronischen Niereninsuffizienz/Nierenkrankheit gesprochen?

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext N17.- im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes5

N17.0 mit Tubulusnekrose⚖ 1
N17.1 mit akuter Rindennekrose⚖ 1
N17.2 mit Marknekrose⚖ 1
N17.8 Sonstiges akutes Nierenversagen⚖ 2
N17.9 nicht näher bezeichnet⚖ 2

Änderungen

2010Bestand
Akutes Nierenversagen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2010 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte